Gemeinderat: Schriftliche Anfrage betreffend Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse
Anfrage und Begründung
Am 6. Dezember 2019 schrieb der Stadtrat ein Massnahmenbündel zur Umgestaltung der Stadthausstrasse öffentlich aus. Dies, ohne zuvor das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 Strassengesetz durchzuführen. Über das Vorhaben informiert wurden von der Verwaltung lediglich der Bewohnerinnen- und Bewohnerverein Altstadt, die Vereinigung Junge Altstadt und Pro Velo. Auch der vom Stadtrat im Antrag zur Motion betreffend Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse (GGR-Nr. 2017.161) angekündigte Einbezug des Grossen Gemeinderats im Rahmen des zu erstellenden Betriebs- und Gestaltungskonzepts hat bisher nicht stattgefunden. Wegen den diversen vorgesehenen baulichen Massnahmen und Verkehrsanordnungen zu Abbau und Verlegung von Zweiradabstellplätzen (Fahrräder und Motorräder) sowie PW-Parkplätzen kam es in der Folge zu Einsprachen und Rekursen gegen das Projekt. Trotz mehrerer Verhandlungsrunden konnte keine Einigung zwischen der Stadt und den Einsprechern/ Rekurrenten gefunden werden.
Dabei ist das Grundvorhaben des Stadtrates breit akzeptiert. Keine der involvierten Verbände/ Gruppierungen ist gegen die Sperrung der Stadthausstrasse für den MIV und gegen die geplante Temporeduktion auf 30 km/h. Verkehrsverbände haben daher dem Stadtrat im August 2020 mitgeteilt, dass in breiten Kreisen – bestehend aus winterthur:agil mobil (mit TCS und Junge Altstadt), Bewohnerverein Altstadt, Pro Velo und VCS – ein breiter Grundkonsens besteht. Sie wünschen sich eine rasche Umsetzung der unbestrittenen Projektbestandteile, sowie die Zurückstellung der strittigen Punkte zuhanden einer sorgfältigen und breiten Diskussion.
In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen, um deren Beantwortung wir den Stadtrat bitten:
- Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass eine rasche Umsetzung der Kernelemente des Vorhabens
(Motorfahrzeugfahrverbot mit Ausnahme Güterumschlag/Taxi; Tempo 30) ohne die umstrittenen
baulichen Massnahmen und Verkehrsanordnungen nun die vorteilhafteste Vorgehensvariante ist? Dies insbesondere gegenüber der Weiterverfolgung des zeitraubenden und kostenintensiven, u.U. über mehrere Instanzen führenden Rechtsweges, dessen Ausgang ungewiss ist. - Ist der Stadtrat bereit, das umstrittene Projekt vom 6. Dezember 2019 zurückzuziehen?
- Ist der Stadtrat bereit das Projekt neu, ohne die umstrittenen Punkte aufzulegen?
Dies heisst:
– ohne bauliche Massnahmen
– ohne die umstrittenen Verkehrsanordnungen zu Abbau und Verlegung von Fahrradparkplätzen
– ohne die umstrittene Verkehrsanordnung zur Verlegung von Motorradabstellplätzen auf dafür aufzuhebende PW-Abstellplätze