Kantonsrat: Nicht erschlossene Gebiete durch ÖV
Der ZVV kostet den Kanton Zürich jährlich mindestens 160 Millionen Franken, Tendenz steigend (gemäss KEF im Jahr 2024 sind 204 Millionen Franken geplant). Er betreibt ein Verkehrsnetz mit 406 verschiedenen Linien. Doch einige davon sind mehr als doppelt belegt. So fahren zum Beispiel in Winterthur zum Teil zeitgleich Busse/Postautos von vier verschiedenen Linien hintereinander her. So wird zu Stosszeiten der Stau künstlich verstärkt. Es scheint dem ZVV wichtiger zu sein, dass jede noch so kleine ländliche Gemeinde eine direkte Verbindung an die Hauptbahnhöfe hat. Dabei sind die innerstädtischen Gebiete längst nicht alle durch den ÖV erschlossen und dies obwohl es in den Städten meist die höhere Steuerbelastung hat. Es wäre doch ausreichend, wenn die Überland-Linien bis an die Endstationen des städtischen Netzes geführt würden. Für die Feinverteilung müssten die Passagiere umsteigen. Es ist für die Passagiere absolut zumutbar, in die dortigen Busse oder Trams umzusteigen. Damit müssten einige Busse/Postautos weniger in die stark belasteten städtischen Strassen geleitet werden und die Fahrplanpünktlichkeit könnte vielleicht sogar erhöht werden. Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Bereiche in städtischen Gebieten gibt es, welche nach der Angebotsverordnung nicht erschlossen sind? (Angebotsverordnung §4: 400m Feinerschliessung/750m Groberschliessung).
- Wie viele Gebiete davon könnten nur durch Anpassungen der Linienführungen erschlossen werden?
- Wie viele Strassen könnten nur durch Reduktion/Anpassung der mehrfach geführten ÖV-Linien entlastet werden?
- Macht es allenfalls Sinn für die Feinerschliessung dieser Gebiete kleinere Fahrzeuge einzusetzen?
- Was wären die Auswirkungen, wenn die ÖV-Linien statt direkt bis in die städtischen Zentren, jeweils an die Endstationen der Stadtlinien geführt würden?