Kantonsrat: Interpellation betreffend Zürich City-Card – Verstoss gegen übergeordnetes Recht?
Am 11. November 2020 verbreitete die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung die Nachricht, dass sie für Sans-Papiers eine «Zürich City-Card» einführen will. Ziel dieser «Zürich City-Card» sei es, die Situation der Sans-Papiers in der Stadt Zürich zu verbessern.
Im zitierten Bericht vom 29. Oktober 2020, wird unter anderem erwähnt, dass es Ziel sein soll, diese Karte in einer breiten Bevölkerungsschicht zu verbreiten, damit nicht darauf geschlossen werden könne, dass es sich bei einer Person, die sich mit dieser Karte ausweise, um einen Sans-Papiers handeln würde.
Es wird ebenfalls auf ein durch die Stadt Zürich in Auftrag gegebenes Gutachten verwiesen. In diesem Gutachten werden verschiedene rechtliche Abhandlungen gemacht. Unter anderem sei ein Vergleich mit einer immer wieder als Beispiel vorgebrachten Identitätskarte der Stadt New York nicht möglich. Im Gegensatz zur Stadt Zürich sei die Stadt New York nicht verpflichtet, nationales Recht umzusetzen.
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Im Bericht wird festgehalten, dass die Stadt Zürich gegenüber städtischen Verwaltungseinheiten eine Weisung erlassen könne, dass diese «Zürich City-Card» als Identitätspapier verwendet werden könne. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Stadt Zürich durch eine entsprechende Weisung an interne Verwaltungsstellen gegen übergeordnetes Recht verstösst?
- Als interne Verwaltungseinheit wird auch die Stadtpolizei Zürich erwähnt. Die Stadt könnte der Stadtpolizei Zürich – entgegen der Kantonspolizei Zürich auf Stadtgebiet eine entsprechende Weisung zur Akzeptanz der «Zürich City-Card» als Identitätspapier erteilen. Würde sich die Stadtpolizei Zürich der Begünstigung schuldig machen, wenn diese die «Zürich City-Card» ohne weitere Prüfung zur Identitätsfeststellung akzeptieren würde und sich später herausstellt, dass es sich um eine illegal anwesende Person handelte?
- In einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil wird festgehalten, dass Angehörige der Stadtpolizei missbräuchlich eine Kontrolle durchgeführt hätten, da es keinen genügenden Anfangsverdacht gegeben habe. Handelt es sich, falls die Stadtpolizei Zürich eine Person, welche sich mit einer «Zürich City-Card» ausweist, genauer kontrolliert und den effektiven Aufenthaltsstatus ermittelt, gemäss Argumentation des Gerichtsurteils um eine missbräuchliche Kontrolle?
- Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zur Einführung einer «Zürich City-Card», deren grundsätzliches Ziel es ist, den Aufenthalt von illegal anwesenden Personen teilweise zu legalisieren?