Kantonsrat: Anfrage Weniger Druck auf das Opfer dank «Berner Modell»
Damit tatverdächtigen Personen Delikte einwandfrei und rechtsgenügend nachgewiesen werden können, ist die fachgerechte Spurensicherung essenziell. Im Kanton Zürich wendet sich ein Opfer nach einer Straftat in der Regel an die Polizei, oder steht die Straftat in
Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff, vielleicht auch an ein Spital. Die behandelnden Ärzte informieren die Polizei, diese ist verpflichtet, bei einem Offizialdelikt sofort Ermittlungen aufzunehmen. Dadurch kann der Druck auf das Opfer gross werden. Aus vielfältigen Gründen, zum Beispiel Scham, Selbstzweifel, Angst etc., möchte das Opfer vielleicht warten.
Wichtige Spuren müssen aber so frisch wie möglich gesichert werden, um sie als Beweismittel verwenden zu können. Im Kanton Bern gibt es im Inselspital das sogenannte «Berner Modell»1. Ein Opfer kann sich beim Inselspital melden, es wird ärztlich behandelt und allfällig mögliche Spuren werden gesichert und aufbewahrt. Die Polizei ist noch nicht zwingend informiert. Da die Spuren gesichert sind, kann das Opfer zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten, was sehr oft genutzt wird. In der Westschweiz kennt man ähnliche Abläufe.
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- 1. Sind dem Regierungsrat das «Berner Modell» und/oder ähnliche Abläufe in der Schweiz
bekannt? - Ist der Regierungsrat bereit, eine entsprechende Vorlage zur Einführung eines «Zürcher
Modells» auszuarbeiten?