Medienmitteilung: Weg vom Volk – hin zum Stadtrat: SVP lehnt die neue Gemeindeordnung ab!
Der Grosse Gemeinderat hat die meisten konstruktiven Verbesserungsvorschläge der SVP zur Totalrevision der Gemeindeordnung abgelehnt. Ebenso lehnte der Rat den Antrag der SVP-Fraktion ab, dass das ganze Geschäft an die vorberatende Kommission zur dringend notwendigen Nachbesserung insbesondere bei den Schulbehörden, zurückzuweisen sei.
Hauptkritikpunkt an der Totalrevision der Gemeindeordnung ist die grundlose Zerstörung der bewährten Schulbehörden (vor allem die Abschaffung der Kreis-Schulpflegen), daneben sind aber auch die masslose Erhöhung der Finanzkompetenzen des Stadtrates und damit die Entmachtung des Volkes äusserst störend.
Mit der neuen Gemeindeordnung werden die Kompetenzen von Stadtrat und Verwaltung nochmals ganz massiv ausgebaut, also weg vom Volk hin zur Regierung. Speziell störend ist dieser Umstand bei den Schulbehörden, denn damit wird aus der Volksschule eine Staatsschule. Dass Stadtrat und weite Teile des Gemeinderates die Schulbehörden mittels einer Revision der Gemeindeordnung komplett umkrempeln wollen, stimmt nachdenklich. Die Schule ist eine derart wichtige Institution, dass eine so massive Reorganisation der Schulaufsicht nicht in der Revision einer Gemeindeordnung versteckt werden darf.
Die Schule beziehungsweise die Schulbehörden werden ohne Not und Bedarf komplett umgekrempelt, verstaatlicht und jeglicher Kontrolle durch das Volk entzogen. Mit der neuen Gemeindeordnung werden für die ganze Stadt und ihre Schulen nur noch sechs Schulpflegerinnen und Schulpfleger aus der Bevölkerung tätig sein. Diese sechs Personen mit sehr kleinen teilamtlichen Pensen (gemäss Vorberatung lediglich 30%) sollen die jetzigen vier Kreisschulpflegen mit den 47 gewählten Mitgliedern ersetzen. Die diesen sechs Schulpflegern zugestandenen kleinen Pensen verunmöglichen die seriöse Wahrnehmung der Arbeit und Aufsicht grösstenteils und sind schlicht nur Augenwischerei und eine Alibiübung. Die ganze Aufsicht der Schule wird an Verwaltungsbeamte delegiert und das Volk komplett entmachtet. Diese Verwaltungsbeamten werden also, anstatt gewählten Bürgerinnen und Bürgern inskünftig die Schulen besuchen, die Qualität und Gestaltung des Unterrichtes beurteilen und mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammen unsere Schule gestalten und weiterbringen.
Diese fragwürdige Änderung verkennt auch den Wert der Arbeit unserer Schulpflegen. Die Schulpflegen als vierte, respektive edukative Gewalt – gemäss dem Prinzip der Gewaltenteilung neben der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt – dürfen nicht unbedacht zusammengestrichen und entmachtet werden, denn sie sind das Bindeglied zwischen der Schule und dem Volk, garantieren die Verankerung und Akzeptanz der Schule in der Bevölkerung und sind für das Vertrauen in die Schule eminent wichtig. Gerade die vom Volk gewählte Schulpflege hat ermöglicht, dass die öffentliche Schule im Kanton Zürich einen hohen Standard erreicht, sich sinnvoll weiterentwickelt und den Kontakt zur Quartier- und Gemeindebevölkerung behält.
Die beabsichtigte Machtzentralisierung zieht sich 1:1 durch weitere Themen hindurch. Der Stadtrat geht bei der – kaum wirklich begründbaren – Erhöhung der Finanzkompetenzen zu weit. Hier werden die Kompetenzen des Stadtrates vervielfacht und er kann somit massiv mehr Geld ausgeben, ohne dass er breit abgestützte, demokratische Entscheide erwirken muss. Dies ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig, entmündigt das Volk und ist gerade angesichts der maroden Stadtfinanzen eine höchst gefährliche Entwicklung.
Dass Stadtrat und Parlament mit der neuen Gemeindeordnung auch einen sogenannten Ausländervorstoss einführen, ist nur ein weiteres Beispiel für das Scheitern dieser Revision. Mit einem separaten Vorstoss für bestimmte Bevölkerungsgruppen signalisieren wir fälschlicherweise, dass es gar nicht nötig ist, sich in diesem Land vollständig zu integrieren, um partizipieren zu können. Dies untergräbt sämtliche Integrationsbemühungen und benachteiligt jene ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, welche gewillt sind, sich in unserem Land einzubringen und den Weg der Einbürgerung auf sich genommen haben. Für die SVP kommt zuerst die Staatsbürgerschaft, dann die Mitbestimmung. Der Ausländervorstoss benachteiligt zudem die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer, denn sie können auf politische Geschäfte nur insofern direkt Einfluss nehmen, indem sie eine Petition einreichen, die letztlich einer unverbindlichen Bittschrift gleichkommt oder 1‘000 Unterschriften für eine Volksinitiative sammeln. Mit dieser Sonderregelung setzen Sie die Schweizerinnen und Schweizer auf die Ersatzbank und benachteiligen die Bürger dieser Stadt.
Die SVP hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, dass die elementarsten Mitbestimmungsrechte wieder in die Gemeindeordnung Einzug finden, doch dies wurde durch eine Mehrheit im Grossen Gemeinderat konsequent verhindert. In der Volksabstimmung wird sich die SVP-Fraktion daher folgerichtig für eine Ablehnung der Revision der Gemeindeordnung einsetzen.