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Medienmitteilung

SVP fordert von Stadtrat die Verfolgung von Rechtsbrechern

Am Freitagabend sind in Winterthur anlässlich einer unbewilligten Demonstration zum «Tag der Frau» in der Altstadt zahlreiche öffentliche und private Gebäude verschmiert worden. Gemäss Medienmitteilung der Stadtpolizei ist die Demonstration erst nach eineinhalb Stunden aufgelöst worden. Von Verhaftungen ist keine Rede.

Die SVP ist konsterniert. Wie bei der unbewilligten Demonstration im November wurde die Demonstration nicht aufgelöst. Einzig die Bedrohung der Fasnacht scheint die Stadtpolizei zum Eingreifen bewogen haben, soweit nach eineinhalb Stunden die Demonstration nicht kurz vor dem Ende war. Über die Durchführung der Demonstration war die Stadt nicht überrascht, hat sie doch Anwohner und Geschäfte ganze drei Wochen im Voraus gewarnt.

Offenbar ist die politische Führung der Stadtpolizei nicht gewillt, in Winterthur Recht und Ordnung durchzusetzen. Dazu Stadtparlamentarier Marco Graf, Präsident der SVP Winterthur: «Linksradikale geniessen in Winterthur offenbar den besonderen Schutz des Stadtrates. Die Ladenbesitzer und Steuerzahler haben die Kosten dafür zu tragen.»

Das Verhalten des Stadtrates entspricht jener der Demonstration vom November, welche die SVP zu einer Interpellation veranlasst hat. Die Fragen sind nach wie vor sehr aktuell. Es stellt sich auch wieder die Frage, ob Offizialdelikte nicht verfolgt werden. Das Strafgesetzbuch definiert in Artikel 144, Absatz 2, «Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung» als Offizialdelikt.

Die SVP fordert ein Ende der unbewilligten Demonstrationen in Winterthur. Demonstrationen sind ein Grundrecht und werden von der Stadtpolizei bewilligt. Es gibt keine Gründe, eine Demonstration ohne Bewilligung durchzuführen, ausser man beabsichtigt von vorneherein gegen das Gesetz zu verstossen. Die Durchführung und die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration ist verboten.

Es ist unverständlich, dass der Stadtrat seiner Aufgabe, für Ordnung zu sorgen, nicht nachkommt. Unbewilligte Demonstrationen sind auch dann aufzulösen, wenn der politische Inhalt dem Stadtrat sympathisch ist. Die Verantwortlichen und die Teilnehmerinnen sind zur Rechenschaft zu ziehen.

Link zur erwähnten Interpellation: https://parlament.winterthur.ch/politbusiness/2292751

Link zu Artikel 144 StGB: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_144

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SVP Präsident, Stadtparlamentarier (ZH)
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12.11.2024, von Christian Hartmann
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22.01.2024, von Christian Hartmann
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