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Was macht eigentlich eine Statthalterin? Karin Egli über die Schulter geschaut, Zürcher Bote vom 9. April 2021

Karin Egli über die Schulter geschaut

Führungserfahrung, Menschenkenntnis und ein funktionierendes Netzwerk sind wichtig, um das politische Amt von Karin Egli zu bekleiden. Ihr Werdegang hat die Winterthurerin für diese Aufgabe prädestiniert, wie im Gespräch mit dem Zürcher Bote klar wird.

Statthalter bzw. Statthalterin klingt als Begriff ziemlich abstrakt. Auch die kantonale Homepage führt kaum zu einem Aha-Erlebnis: «Das Statthalteramt ist Aufsichts- und Rechtsmittelinstanz.» Wie lautet Ihr Job-Beschrieb in zwei oder drei kurzen Sätzen?

Zuerst einmal muss ich konkretisieren: Ich bin Statthalterin und Bezirksratspräsidentin des Bezirks Winterthur. Das sind zwei verschiedene Ämter in einer Person. Das Statthalteramt ist für den Vollzug des Übertretungsstrafrechts verantwortlich, ist auch Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Gemeindepolizeien, die Feuerwehren, die Feuerpolizei sowie das Strassenwesen der Gemeinden. Wir sind zuständig für die Beurteilung von Rekursen gegen Beschlüsse der Gemeindebehörden in verschiedenen Belangen und für die Erteilung von Waffentragscheinen als auch für die administrative Beschlagnahmung oder Einziehung von Waffen. Der Bezirksrat, welcher sich im Bezirk Winterthur aus fünf Mitgliedern inkl. mir als Präsidentin zusammensetzt, ist Rechtsmittelinstanz für Anordnungen der Gemeinden und der KESB. Wir beaufsichtigen die Gemeinden (Visitationen und Prüfung der Jahresrechnungen), öffentlichrechtliche Körperschaften und Stiftungen, sind Wahlbehörde der Bezirksbehörden und Bewilligungsinstanz bei Grundstückserwerb durch Personen im Ausland (Lex Koller). Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Sie sehen aber, dass zwei/drei kurze Sätze für die Beschreibung der Aufgaben nicht ausreichen.

Stimmt unser Eindruck, dass die Bezirksstatthalterin vorwiegend hinter den Kulissen agiert? Medienwirksame Auftritte sind die Ausnahme und nicht die Regel. Woran liegt diese Zurückhaltung?

Wir sind eine Vollzugsbehörde sowie Gerichtsinstanz und da liegt es in der Natur der Sache, dass wir unsere Arbeit nicht offenlegen und kommunizieren. Wir veröffentlichen Medienmitteilungen bei Entscheiden von öffentlichem Interesse. Schliesslich sind wir auch an das Amtsgeheimnis gebunden.

Gleichwohl ist das Amt mit weitreichenden Kompetenzen verbunden. Erinnert sei z.B. daran, dass der damalige Needle-Park am Zürcher Platzspitz auf Weisung des Statthalters geschlossen wurde. Wann mussten Sie seit Ihrem Antritt 2017 ein Machtwort sprechen?

Die Platzspitzräumung war vor 30 Jahren und sicher eine aussergewöhnliche Situation. Ich übe keine Macht aus, sondern erledige zusammen mit zehn Mitarbeitenden und den Bezirksratsmitgliedern die uns vom Staat zugeteilten Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wie wird man Bezirksstatthalterin bzw. welche Qualifikationen sollte man mitbringen?

Statthalterin / Bezirksratspräsidentin ist (immer noch) ein politisches Amt. Man wird von der Partei vorgeschlagen und vom Bürger gewählt. Juristische Kenntnisse sind ein grosser Vorteil, zu dem sollte eine politische Laufbahn wegbegleitend sein. Führungserfahrung, Menschenkenntnis und ein funktionierendes Netzwerk sind gute Voraussetzungen.

Was gefällt Ihnen persönlich in Ihrer Tätigkeit am meisten?

Die Vielfalt der täglichen Arbeit und dass all meine Lebenserfahrung, sei dies beruflicher, politischer oder familiärer Natur täglich zur Anwendung kommen.

Wo finden Sie privat Ausgleich?

Ich jogge gerne in der Natur, fahre leidenschaftlich Motorrad und mache Hausmusik auf meinem Flügel.

Was ich noch sagen wollte: Ich bedanke mich für das Interview. Seitdem ich Statthalterin / Bezirksratspräsidentin bin, weiss ich, wie viele Leute nicht wissen, was meine zwei Ämter tun, dem ist somit Abhilfe geschafft ;-).

Zürcher Bote

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