„Stadt Winterthur schöpft beim Mehrwertausgleich voll ab“, Zürcher Bote vom 23. Juli 2021
KOMMUNALE UMSETZUNG DER TEILREVISION BAU- UND ZONENORDNUNG (BZO)
Ein weiteres Mal will der links-grüne Stadtrat in Winterthur die Grundeigentümer/innen zusätzlich belasten und mehr Geld zugunsten der Stadt abschöpfen. Entstehende Mehrwerte durch Um- und Aufzonungen sollen mit 40 Prozent besteuert werden, um damit einen Fonds für die Bevölkerung zu füllen. Die SVP Winterthur lehnt die Umsetzungsvorlage der Stadt Winterthur bezüglich Mehrwertabgabe in dieser Form ab.
Ab 1. Januar 2021 können die Gemeinden den kommunalen Mehrwertausgleich einführen, indem eine entsprechende Regelung in der BZO verankert wird. Bisher pflegt die Stadt Winterthur die Praxis, mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern einen Mehrwertausgleich mittels städtebaulicher Verträge zu vereinbaren, beispielsweise wenn im Rahmen von Sondernutzungsplanungen ein planerischer Mehrwert entsteht. Neu setzt das kantonale Mehrwertgesetz (MAG) Leitplanken für diese Abgaben. Die Stadt Winterthur nutzt den Spielraum vollständig aus und legt die kantonalen Werte maximal zu ihren Gunsten fest.
Abgabesatz 40 statt 20 Prozent für sozial-kulturelle Einrichtungen
Die betroffenen Grundeigentümer/innen haben keinen Einfluss auf die von der Stadt Winterthur geplante Verdichtung und die damit verbundenen Änderungen der Zonen. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Entstehung der Mehrwertabgabe, die sie finanziell zusätzlich belastet. Sie sollen aber 40% zugunsten eines Fonds abtreten, mit dem dann teils diffuse Projekte finanziert werden. In der kantonalen Regelung liegt die Spanne zwischen 20 und 40 Prozent für diese Abgabe. Neben durchaus sinnvollen Verwendungszwecken wie zum Beispiel Massnahmen für die Gestaltung des öffentlichen Raums, die Verbesserung der Zugänglichkeit zu den ÖVHaltestellen und zu öffentlichen Einrichtungen mit Rad und Fusswegen können die kommunalen Fondsmittel auch für soziale Infrastrukturen (z.B. Quartiertreffpunkte) oder für die Verbesserung des Lokalklimas und der Bau und Planungskultur eingesetzt werden. Fast schon zynisch mutet die Begründung des Stadtrats für die maximale Abgabe an. Neben der Bevölkerung würden auch die betroffenen Grundeigen
tümer/innen profitieren, indem das Umfeld der eigenen Projekte attraktiver werde. Eigentümer/innen haben ein grundlegendes Interesse, selbst Mehrwert für ihre Mieter zu schaffen, statt das Geld dem Staat abzugeben. Auch aus ökonomischen Gründen sind attraktive Bedingungen für Vermieter unverzichtbar. Die Stadt darf gerne mit einem tiefen Steuersatz für gute Rahmenbedingungen sorgen, aber nicht mit weiteren ideologischen Sozialprojekten.
Bereits ab 1200 m2 Grundstücksfläche wird abgeschöpft
Das kantonale Gesetz legt eine minimale Grundstücksgrösse zwischen 1200 m2 und 2000 m2 fest, ab der eine Abgabe verlangt werden kann. Auch hier orientiert sich die Stadt Winterthur am Minimum und will auch kleinere Parzellen mit der vollen Abgabe belasten. Diese Massnahme schafft lediglich zusätzliche Bürokratie, verhindert Investitionen und wirkt verdichtungshemmend.
Schlechtes Signal an die Wirtschaft
Die SVP Winterthur anerkennt die Mehraufwendungen der Stadt und spricht sich für einen angemessenen Beitrag für die Allgemeinheit aus. Die vom Kanton erlaubten Maxima sind jedoch viel zu hoch. Von Parkierungsgebühren über höhere Steuern zu zusätzlichen Gebühren. Es geht und ging in den letzten Jahren immer nur darum, den Menschen mehr Geld wegzunehmen. Die Vorlage sendet einmal mehr ein schlechtes Signal gegen aussen und ist für die uns tragende Wirtschaft kontraproduktiv.
Umbauten, Umgestaltungen oder Arealüberbauungen werden verzögert, auf den Mieter überwälzt, billiger gebaut – zum Beispiel auf Kosten der Ökologie – oder gar nicht realisiert. Die Abschöpfung ist überdies nicht nachhaltig, sondern nur vorgezogen und kann bei einer Veräusserung wieder von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.
Zum Glück gibt es nicht mehr viel abzuschöpfen in Winterthur – und nur deshalb – sieht die SVP Winterthur von einem Referendum ab. Die Bauzonen sind verteilt und neue bzw. Umzonungen werden kaum hinzukommen.