Nein zur neuen Gemeindeordnung der Stadt Winterthur, Zürcher Bote vom 27.08.2021
Die Stadt Winterthur zählte am 31. Juli 2021 116 463 Einwohner mit einem jährlichen Wachstum um die 1%. Die Stadt ist in vier Kreise eingeteilt – Altstadt/Töss, Seen/Mattenbach, Oberwinterthur und Veltheim/Wülflingen – mit je einer Kreisschulpflege. Und so soll es bleiben.
In der noch geltenden Gemeindeordnung bestehen diese vier Kreisschulpflegen aus gesamt 43 gewählten Schulpflegerinnen und Schulpfleger mit je einem 100% Präsidium pro Stadtkreis. Total also aus 47 vom Volk gewählten Mitgliedern. Zu jedem Schulpflegepräsidium gehört ein Sekretariat, welches diverse Aufgaben erledigt, wie die Schülerinnen und Schülerzuteilungen zu den verschiedenen Schulhäusern. Neben der Behördenaufgabe ist das Präsidium zuständig für die Führung der Schulleitungen im Stadtkreis. Die Pensen der einzelnen Schulpfleger liegt zwischen 10–30%, je nachdem wie fest man sich engagiert und auch, mit welchen Problemen man in den einzelnen Schulhäusern konfrontiert ist. Ihre Aufgabe als Exekutivorgan ist die Umsetzung der kantonalen Gesetze sowie die Aufsicht und Qualitätssicherung in den Schulen.
Insgesamt hat die Stadt Winterthur über 30 Schulen mit insgesamt über 100 Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen. Diese werden wiederum aufgeteilt in 127 Kindergarten-, 336 Primar- und 136 Sekundarklassen. Total sind 1322 kantonale sowie 189 städtische Lehrpersonen angestellt. 11 758 Kinder sind am Montag ins neue Schuljahr gestartet. Das sei laut Stadtrat ein neuer Rekord mit exakt 150 Schulkindern mehr. Bei einem steten Bevölkerungswachstum scheint mir dies nicht rekordverdächtig, sondern ganz normal.
Bewährtes Bindeglied
Zur Aufgabe der Kreisschulpflegemitglieder gehört unter anderem die Qualitätssicherung, die Mitarbeiterbeurteilung der Schulleitungen, die Prüfung des Jahres- und Schulprogrammes, teilweise die Mitsprache bei der Anstellung von Lehrpersonen und Schulleitungen. Manchmal wird man auch bei kritschen Eltern- oder schulischen Standortgesprächen hinzugezogen oder auch, wenn es zwischen dem Kreisschulpflegepräsidium und dem Team einer Schule nicht gut läuft. Man ist das Bindeglied zwischen der Schule und der Gesamtbehörde, den Eltern und der Gesamtbehörde oder auch zwischen den Eltern und der Schulleitung. Die Verankerung des Schulpflegemitglieds im Kreis ist daher enorm von Vorteil. Im Gremium trifft man demokratisch wichtige Entscheidungen, die man als Antrag einbringt.
Im Rahmen der Totalrevision der Gemeindeordnung wurde auch die Schulorganisation überarbeitet und damit die Schulpflegen. In der Ratsdebatte wurden mit Abstand am meisten Änderungsanträge beim Thema Schulbehörden gestellt. Diese Tatsache allein beweist schon, dass wohl keine der Parteien wirklich glücklich mit dem ausgearbeiteten Modell war. Am ehesten wohl noch die SP, was nicht weiter verwunderlich ist, da David Hauser, Leiter Bereich Bildung des Departements Schule und Sport, selbst SP-Mitglied ist und im Hintergrund mitgemischt hatte. Anstatt aber den Rückweisungsantrag der SVP zum ganzen «Paket» der Schulbehörden zu unterstützen und damit die Schulbehörden losgelöst der Gemeindeordnung zu revidieren, machten die anderen Parteien lieber die Faust im Sack und stimmten der ausgearbeiteten Gemeindeordnung im Rat zu.
Staatsangestellte statt Volksvertreter
Die neue Gemeindeordnung sieht nun nur noch sechs vom Volk gewählte Schulpflegemitglieder mit einem kleinen teilamtlichen Pensum von 40% vor. Dazu sollen neu mehrere Leiter Bildung eingesetzt werden, also statt Volksvertreter Staatsangestellte. Da das kantonale Volksschulgesetz kürzlich geändert und dadurch den Schulpflegen Aufgaben bereits entzogen wurden, wie etwa die Mitwirkung bei den Mitarbeiterbeurteilungen der Lehrpersonen oder der jährliche Besuch einer Lektion bei jeder kantonal angestellten Lehrperson, stimmt es zwar, dass die Schulpflegemitglieder (schon jetzt) weniger Arbeit haben. Trotzdem fallen laut geltendem Volksschulgesetz noch genügend nicht delegierbare Aufgaben in ihren Zuständigkeitsbereich, die unmöglich von nur sechs teilamtlichen Schulpflegemitgliedern wahrgenommen und seriös ausgeführt werden können. Eine Machtverschiebung und Zentralisierung ins Departement Schule und Sport ist nicht im Sinne des Volksschulverständnisses der SVP. Daher muss die im Rahmen der neuen Gemeindeordnung angedachte Reorganisation zwingend abgelehnt werden.
Das Departement Schule und Sport darf nicht zum Gesetzeshüter werden, sondern soll – wie eigentlich gedacht – weiterhin Dienstleistungen für die Schulen erbringen. Die SVP Winterthur bekämpft deshalb die neue Gemeindeordnung der Stadt Winterthur und empfiehlt Ihnen am 26. Septeber 2021 Nein zu stimmen