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Das Jubiläum der Bundesverfassung fordert uns alle

Unsere Bundesverfassung wird 175 Jahre alt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind gefordert. Sie sind zu tiefem Dank verpflichtet.

Zu Dank verpflichtet für Demokratie und Rechtsstaat. Für die Unabhängigkeit der Schweiz. Zu Dank verpflichtet für unseren Wohlstand. Der Dank ist eine Gewissensfrage. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist angesichts des Verfassungsjubiläums gerade in diesem Jahr dazu verpflichtet.

Blenden wir zurück. Sechs Generationen lebten dank der Grundsätze unserer Bundesverfassung in Frieden, Unabhängigkeit und Freiheit. Die Schweiz war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein armes Land. Es war zerrissen vom Krieg, erschüttert vom sogenannten Sonderbundkrieg. Es gleicht einem Wunder, dass im Jahre 1848 die Einigung des Landes zustande gekommen ist. Es war eine gewaltige politische, menschliche und rechtliche Leistung, dass damals unsere Bundesverfassung geschaffen werden konnte. Ihr Kerngehalt ist bis heute ein fester Bestand unserer Schweiz. Die Verfassung von 1848 überdauerte die Verfassungsrevision von 1874 und fand auch in die geltende Verfassung vom 18. Dezember 1998 Eingang.

Der Kerngehalt unserer Verfassung

Fassen wir diesen Kerngehalt in aller Kürze zusammen. Auch die geltende Verfassung wurde nicht einfach erlassen, sondern sie steht „Im Namen Gottes des Allmächtigen“. So wie die Verfassung des Jahres 1848. Ihr Zweck bildet der Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes. Sie wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. Sie fördert die Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung sowie den Zusammenhalt und die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Schweiz und sorgt für die Chancengleichheit unter Bürgerinnen und Bürgern. Unsere Verfassung garantiert die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Auf Grund der Unabhängigkeit des Landes fordert sie den Einsatz für eine friedliche Welt.

Die Bundeserfassung will keinen allmächtigen Staat. Dessen Schranke ist das Recht. Der Mensch, nicht der Staat, steht im Zentrum. Das Individuum und dessen Rechte stehen an erster Stelle.

Fülle von Rechten

Es gilt hier nicht eine juristische Vorlesung abzuhalten. Es ist aber in Erinnerung zu rufen, dass unsere Verfassung seit 175 Jahren die persönliche Freiheit als oberstes Gut garantiert. Einher geht die Verantwortung jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers für den Kerngehalt der Bundesverfassung. Eng mit dem Recht auf persönliche Freiheit verbunden ist der Schutz und die Garantie des Privat- und Familienlebens sowie auf Meinungsäusserungsfreiheit und auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Zu erwähnen ist sodann die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht ist unser Schutz gesichert. Dazu dienen die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit, die frühere Handels- und Gewerbefreiheit. Dazu kommen entscheidende Verfahrensgarantien. Einschränkungen all der erwähnten Grundrechte unterliegen dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Schwerwiegende Einschränkungen sind nur zulässig, sofern dafür eine Grundlage im Gesetz besteht. Dies bildet den Übergang zu den politischen Rechten. Diese garantieren die Rechtstaatlichkeit. Zu erwähnen ist hier in erster Linie das Volksinitiativrecht. Nicht minder wichtig in der alltäglichen Praxis sind die verschiedenen Referendumsrechte. Sie bilden zusammen den Kern unserer einzigartigen Demokratie. Diese Fülle von Rechten verlangt nach stetiger Wachsamkeit.

Tiefer Dank ist Gewissensfrage

Verbunden damit ist die Verpflichtung jeder Bürgerin und jeden Bürgers zu tiefem Dank. Das bildet eine Gewissensfrage. Dieser wird Rechnung getragen, indem wir Alle am 13. Februar 2023 mit unserem Wahlzettel danken. Kein Wahlzettel darf zu Hause bleiben und dort vergeuden. Am meisten hat in den vergangenen Jahren sich die SVP für die Verfassung eingesetzt. Seien wir dafür dankbar. Wählen wir mit Liste 1 unsere Kandidierenden in den Kantonsrat und wählen wir die bewährten Regierungsratsmitglieder wieder. Auch Hans-Peter Amrein ist eine Wahl wert; er setzte sich stets für die verfassungsmässigen Rechte ein. Mit einemsolchen Wahlverhalten  bezeugen wir unsere Dankbarkeit gegenüber der Bundesverfassung von 1848. Sie brachte unserem Land Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie, Sicherheit und Wohlstand. Und vor allem Unabhängigkeit.

Karl Spühler, Prof. Dr. iur, alt Bundesrichter

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Karl Spühler
SVP Alt-Bundesrichter (ZH)
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