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Vorstoss

Kantonsrat: Pünktlichkeit des ZVV auf Tempo-30-Strassen

In der Stadt Winterthur sollen aus ideologischen Gründen Temposenkungen auf Hauptverkehrsachsen, in diesem Fall auf Tempo 30, vorgenommen werden. Bedenklich in diesem Fall ist, dass die Senkungen auf Hauptachsen/Kantonsstrassen vorgenommen werden. Bekannt ist bereits, dass dies auf der Tösstalstrasse und auf der Wülflingerstrasse passieren soll. Diese Strassen gehören zu den Hauptverkehrsadern der Stadt. Ein zügiges Durchkommen ist essentiell. Andere Strassen sollen folgen. Durch immer mehr Temporeduktionen, teilweise sogar verbunden mit baulichen Massnahmen, nimmt die Leistungsfähigkeit der Strasse ab, dies vor allem in Stosszeiten. Es ist mit massiven Zeitverlusten und Stausbeim MIV, ÖV und auch bei den Blaulichtorganisationen zu rechnen. Erschwerend kommt in Winterthur noch dazu, dass Fahrbahnhaltestellen die bestehenden Haltestellen ersetzen sollen. Neu testet Winterthur ausserdem Busse mit zwei Gelenken. Diese sind fast 25 Meter lang. Sollten diese tatsächlich in Betrieb genommen werden, ist ein Überholen der Busse durch den MIV quasi ein Ding der Unmöglichkeit. Es wird zu massiven Staus auf den Kantonsstrassen der Stadt Winterthur kommen. Nicht nur beim MIV, sondern auch beim ÖV. Stadtbus Winterthur hat bereits seine Bedenken betreffend Fahrplaneinhaltung/Pünktlichkeit bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo ist nach Kenntnis des Kantons diese Tempo-30-Massnahme geplant?
  2. Wo muss der Kanton dies bewilligen?
  3. Was sind die Bedingungen des Kantons, wenn er gedenkt, diese Massnahmen zubewilligen?
  4. Was wird unternommen, um eine Fahrzeitverlängerung zu verhindern, damit die Wettbewerbsfähigkeit des ÖV erhalten bleibt?
  5. Tempo-30-Massnahmen führen teilweise dazu, dass zusätzliche Fahrzeuge benötigt werden. Kann der ZVV die dazu benötigten Mittel zur Verfügung stellen?
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SVP Kantonsrätin (ZH)
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